FSK Alterseinstufungen
Alle FSK Angaben sind verbindlich und können, bis auf die FSK "ab 12 Jahren" - in Begleitung erziehungsbeauftragter Personen ab 6 Jahren - nicht aufgehoben werden. Kinovorstellungen mit dem FSK-Kennzeichen „ab 6 / 16 / 18 Jahren“ dürfen auch weiterhin nicht von jüngeren Kindern und Jugendlichen besucht werden. Auch nicht in Begleitung von erziehungsbeauftragten Personen bzw. Eltern. Bitte beachten Sie, dass ein entsprechender Ausweis vorgezeigt werden muss.
In den Prüfverfahren der FSK werden die Freigaben für fünf Altersstufen vorgenommen. Aus dem Prüfergebnis werden die jeweiligen Alterskennzeichen sowie bei Kinospielfilmen eine Kurzfassungen der Freigabebegründung veröffentlicht.
Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und andere Trägermedien, die „geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“, nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen (§ 14 Abs. 1 JuSchG). In den FSK-Grundsätzen wird dabei bewusst auf eine vermutete Wirkung abgestellt.
Mit der Altersfreigabe ist keine pädagogische Empfehlung oder ästhetische Bewertung verbunden. Einen fest gefügten Kriterienkatalog für die Beurteilung der möglichen Wirkungen kann es nicht geben, wohl aber Maßstäbe, die der sachkundigen Auslegung bedürfen. Hierbei ist grundsätzlich das Wohl der jüngsten Jahrgänge einer Altersgruppe zu beachten. Ebenso sind nicht nur durchschnittliche, sondern auch gefährdete Kinder und Jugendliche zu berücksichtigen.
Die bundesdeutsche FSK vergibt die folgenden Freigaben:
- 'o.A.'
- 'ab 6 Jahre'
- 'ab 12 Jahre'
- 'ab 16 Jahre'
- 'ab 18 Jahre'
Nach §11, Absatz 2 des Jugendschutzgesetzes vom 14. Juni 2002 dürfen ab sofort auch Kinder ab 6 Jahren Filmvorstellungen besuchen, die erst ab 12 Jahren freigegeben sind, sofern sie von ihren Eltern begleitet werden (FSK 12, in Begleitung der Eltern ab 6). Ab dem 01. Mai 2021 gilt diese Regel auch, wenn die Kinder in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person sind.